100 % kostenlos & unverbindlich Nur geprüfte Fachbetriebe Rückmeldung in der Regel in 24 Stunden
über 200 geprüfte Fachbetriebe

AGB für Fachbetriebe

Diese AGB regeln die Zusammenarbeit zwischen Heimvorsprung und geprüften Solar-Fachbetrieben, die über unser Portal Anfragen erhalten.

§ 1 Allgemeines und Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Platzhirschen GmbH, Oberhachinger Straße 22, 82031 Grünwald, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 308450, vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Vath (nachfolgend „Betreiber" oder „Heimvorsprung"), und Unternehmen im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „Partnerbetriebe"). Sie gelten ausschließlich im Geschäftsverkehr mit Unternehmen (B2B); Verbraucher können nicht Partnerbetriebe werden.

Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Partnerbetriebs werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Betreiber stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

Vertragssprache ist Deutsch. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit der Partnerbetrieb Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – der Sitz des Betreibers in 82031 Grünwald. Der Betreiber ist berechtigt, den Partnerbetrieb auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

§ 2 Leistungen des Betreibers

Der Betreiber betreibt das Online-Portal „Heimvorsprung", über das Verbraucher kostenlos Anfragen zu Solarprojekten stellen können.

Gegenstand der Leistung des Betreibers ist die Vermittlung dieser Anfragen (nachfolgend „Anfragen") an Partnerbetriebe gegen Vergütung. Jede Anfrage enthält mindestens:

Die Angaben beruhen auf der Selbstauskunft des Interessenten. Der Betreiber prüft sie auf Plausibilität und Vollständigkeit; eine darüber hinausgehende inhaltliche Verifizierung schuldet er nicht.

Der Betreiber schuldet ausschließlich die Vermittlung der Anfrage, nicht das Zustandekommen eines Vertrags zwischen Partnerbetrieb und Interessent.

§ 3 Aufnahme als Partnerbetrieb und Vertragsschluss

Die Aufnahme als Partnerbetrieb setzt voraus, dass der Partnerbetrieb gegenüber dem Betreiber nachweist:

Die fortlaufende Einhaltung dieser Kriterien ist Vertragsbestandteil. Der Betreiber ist berechtigt, die Einhaltung während der Laufzeit der Partnerschaft zu überprüfen und hierfür aktuelle Nachweise anzufordern. Er berücksichtigt zudem laufend Reaktionszeiten und Rückmeldungen von Interessenten.

Mit der Freischaltung des Partnerbetriebs durch den Betreiber kommt ein Rahmenvertrag zustande. Auf dessen Grundlage übermittelt der Betreiber dem Partnerbetrieb Anfragen aus dessen vereinbartem Einzugsgebiet. Für jede übermittelte Anfrage entsteht ein Einzelvertrag nach Maßgabe des § 5.

Ein Anspruch auf Aufnahme in das Partnernetzwerk besteht nicht. Der Betreiber ist berechtigt, die Anzahl der Partnerbetriebe je Einzugsgebiet zu begrenzen.

§ 4 Weitergabe von Anfragen

Jede Anfrage wird an maximal 3 Partnerbetriebe übermittelt.

Der Weiterverkauf oder die Weitergabe von Anfragen an Dritte ist untersagt. Der Partnerbetrieb darf die übermittelten Daten ausschließlich zur Bearbeitung der konkreten Anfrage nutzen.

§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

Der Partnerbetrieb zahlt für jede übermittelte Anfrage eine feste Vergütung. Deren Höhe ergibt sich aus der bei Vertragsschluss vereinbarten Preisliste beziehungsweise der individuellen Vereinbarung zwischen Betreiber und Partnerbetrieb. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Es fallen weder eine Grundgebühr noch eine Einrichtungsgebühr an. Der Betreiber erhält keine Provision am Auftragswert; die Vergütung ist unabhängig davon, ob zwischen Partnerbetrieb und Interessent ein Vertrag zustande kommt.

Die Vergütungspflicht entsteht mit der Übermittlung der Anfrage an den Partnerbetrieb.

Die Abrechnung erfolgt monatlich. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

Die Zahlung erfolgt nach Wahl des Partnerbetriebs per SEPA-Lastschrift oder per Überweisung. Erteilt der Partnerbetrieb ein SEPA-Lastschriftmandat, beträgt die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) einen Tag.

Hat der Partnerbetrieb eine Rücklastschrift zu vertreten, trägt er die dadurch entstandenen Bankgebühren zuzüglich einer Bearbeitungspauschale von 10,00 EUR. Dem Partnerbetrieb bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Gerät der Partnerbetrieb mit der Zahlung in Verzug, ist der Betreiber berechtigt, die Übermittlung weiterer Anfragen bis zum vollständigen Zahlungsausgleich auszusetzen. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

Ein Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Anfragen besteht nicht. Das Anfrageaufkommen richtet sich nach der Marktsituation und der Nachfrage im jeweiligen Einzugsgebiet.

§ 6 Reklamation und Stornierung von Anfragen

Der Partnerbetrieb kann eine Anfrage reklamieren, wenn einer der folgenden Fälle vorliegt:

Die Reklamation ist innerhalb von 7 Kalendertagen nach Übermittlung der Anfrage in Textform beim Betreiber einzureichen. Der Partnerbetrieb legt die Kontaktversuche nachvollziehbar dar. Nach Ablauf der Frist gilt die Anfrage als vertragsgemäß erbracht.

Erkennt der Betreiber die Reklamation an, erhält der Partnerbetrieb eine Gutschrift oder eine Ersatzanfrage; noch nicht abgerechnete Anfragen werden nicht in Rechnung gestellt. Über die Anerkennung entscheidet der Betreiber nach Prüfung des Einzelfalls.

Ein Rechtsanspruch auf Ersatz reklamierter Anfragen besteht nicht. Gesetzliche Mängelrechte des Partnerbetriebs bleiben unberührt.

§ 7 Pflichten des Partnerbetriebs

Verstöße gegen diese Pflichten können zum Verlust des Partnerstatus führen.

§ 8 Laufzeit und Kündigung

Der Rahmenvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Eine Mindestlaufzeit besteht nicht.

Beide Parteien können den Rahmenvertrag mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende ordentlich in Textform kündigen. Bereits übermittelte Anfragen sind unabhängig von der Kündigung zu vergüten.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei wiederholten Pflichtverletzungen des Partnerbetriebs vor, insbesondere bei Verstößen gegen § 4 (Weitergabe von Anfragen) oder § 7 (Pflichten des Partnerbetriebs).

§ 9 Werbung und Markennutzung

Der Betreiber ist berechtigt, den Partnerbetrieb in branchenüblichem Umfang als Partner zu nennen, etwa auf dem Portal und in Werbematerialien.

Die Nutzung der Marke „Heimvorsprung" durch den Partnerbetrieb bedarf der vorherigen Zustimmung des Betreibers. Das Siegel „Heimvorsprung-geprüft" darf nur während einer aktiven Partnerschaft geführt werden; mit Ende der Partnerschaft ist die Nutzung einzustellen.

§ 10 Gewährleistung und Haftung

Der Betreiber übernimmt keine Gewähr dafür, dass es zwischen dem Partnerbetrieb und den vermittelten Interessenten zu Vertragsabschlüssen kommt.

Der Betreiber haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Betreiber der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Partnerbetrieb regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist die Haftung des Betreibers ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aus einer übernommenen Garantie bleibt unberührt.

Der Betreiber haftet insbesondere nicht für entgangenen Gewinn des Partnerbetriebs, für ausbleibende Vertragsabschlüsse mit vermittelten Interessenten sowie für die Richtigkeit der vom Interessenten selbst gemachten Angaben.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Betreibers.

§ 11 Datenschutz

Betreiber und Partnerbetrieb verarbeiten personenbezogene Daten der Interessenten jeweils als eigene datenschutzrechtliche Verantwortliche. Einzelheiten zur Datenverarbeitung durch den Betreiber regelt die Datenschutzerklärung.

§ 12 Änderungen dieser AGB und der Preise

Der Betreiber kann diese AGB sowie die vereinbarten Preise mit Wirkung für die Zukunft ändern. Änderungen kündigt er dem Partnerbetrieb mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform an.

Widerspricht der Partnerbetrieb nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Ankündigung in Textform, gilt die Änderung als angenommen. Auf diese Wirkung weist der Betreiber in der Ankündigung gesondert hin.

Widerspricht der Partnerbetrieb fristgerecht, ist jede Partei berechtigt, den Rahmenvertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen. Bis dahin gelten die bisherigen Bedingungen fort.

Für bereits übermittelte Anfragen gilt jeweils die zum Zeitpunkt der Übermittlung vereinbarte Vergütung.

§ 13 Salvatorische Klausel und Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

Änderungen und Ergänzungen einzelvertraglicher Abreden bedürfen der Textform.

Die Aufrechnung gegen Forderungen des Betreibers ist dem Partnerbetrieb nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen gestattet.

Stand: 26. Juli 2026

Für Verbraucher gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.